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Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie z. B. der Multiplen Sklerose, können aus gesundheitlichen Gründen nicht immer bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente voll erwerbstätig bleiben. Unter bestimmten
Voraussetzungen haben sie dann Anspruch auf eine Rentenzahlung wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

MS und ich: Ein Mann im Rollstuhl mit der rechten Hand am Rad

Nicht bei jedem, aber doch bei einigen Menschen mit MS kommt der Tag, an dem sie bemerken, dass die Arbeit nicht mehr so leicht von der Hand geht wie früher. Die Kraft lässt nach, die Erschöpfbarkeit wächst und der Job wird einfach zu viel. Ein erster Schritt ist dann meist, darüber nachzudenken, ob und wie der Arbeitsplatz oder auch die Arbeitszeiten den neuen Erfordernissen angepasst werden können.

Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente

Im nächsten Schritt besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wenn Sie sich nicht mehr in der Lage fühlen, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten.

MS & ich: Icon für wichtige Information

Eine Erwerbsminderungsrente hängt nicht vom Vorliegen einer bestimmten Krankheit ab. Entscheidend ist die Arbeitsfähigkeit pro Tag:

  • Wenn Sie 6 oder mehr Stunden arbeiten können, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

  • Können Sie mindestens 3, aber höchstens 6 Stunden am Tag arbeiten, können Sie eine Rente wegen „teilweiser Erwerbsminderung“ beantragen.

  • Sind Sie jedoch weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig, so kommt unter bestimmten Voraussetzungen für Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung infrage.

Bevor Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind erfüllt, wenn

  • Sie die Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Rente (diese wird derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht) noch nicht erreicht haben,

  • in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückgelegt wurden (Vorversicherungszeit) und

  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt wurde.

Vor Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wird der Rententräger jedoch prüfen, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann.

Eine Erwerbsminderungsrente wird immer auf Zeit gezahlt. Die Dauer der Befristung hängt von Ihrem Rententräger ab. Sie können jedoch vor Ablauf der Befristung einen Verlängerungsantrag stellen. Denken Sie daran, diesen Verlängerungsantrag rechtzeitig zu stellen. Dabei findet oft ein verkürztes Verfahren statt. Normalerweise ist bei MS eine Verlängerung der Rente unproblematisch.

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Egal, ob aus Altersgründen, Krankheit, Behinderung oder ob bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung vorliegt: Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit nicht mehr dazu ausreicht, Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, gelten Sie als hilfebedürftig. Sie haben dann einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gemäß des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Grundsicherung steht Ihnen unabhängig von der vollen Erwerbsminderungsrente zu.

Die Bewilligung dieser Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr. Die Bewilligung wird jeweils neu erteilt, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Weitere Auskünfte zum Thema Rente, Erwerbsminderung und Grundsicherung erhalten Sie bei der örtlichen Rentenberatungsstelle oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

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