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Ich will unabhängig und mobil bleiben – auch mit meiner MS. Deshalb habe ich meinen Bus so umgebaut, dass ich ihn trotz meiner MS-bedingten Einschränkungen weiterhin fahren darf. Ein solcher Umbau setzt verschiedene Genehmigungen und Gutachten voraus. Alle Angaben, die du hier findest, beziehen sich auf meine individuellen Erfahrungen (Region Oberbayern, Zeitraum 2021/2022), die sich vielleicht von den Anforderungen in anderen Bundesländern oder Regionen unterscheiden. Hier zeige ich dir kompakt und anschaulich in vier Schritten, wie ich den Fahrzeugumbau realisiert habe.

Auf dem Bild ist der Innenraum eines Fahrzeugs zu sehen.

1. Medizinisches Gutachten & Fahrtauglichkeit

  • Die Fahrtauglichkeit mit dem*der behandelnden Neurolog*in besprechen.
  • Diese Info an die Fahrerlaubnisbehörde melden (wegen eingeschränkter Fahrtauglichkeit).
  • Die ärztlichen Informationen an die Behörde übermitteln.

Das medizinische Gutachten (Kosten: ca. 600 Euro, durchführbar zum Beispiel beim TÜV) schließt aus, dass die bestehenden Einschränkungen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen.

  • Ort und Zeitraum für das Gutachten legt die Fahrerlaubnisbehörde fest.
  • Für das Gutachten sind verschiedene Tests zur Reaktionsfähigkeit zu durchlaufen.
  • Den Abschluss bildet ein medizinscher Test zur Feststellung der Fahrtauglichkeit.

ACHTUNG: Bei fortschreitenden Erkrankungen wie Multipler Sklerose kann die Fahrerlaubnisbehörde festlegen, dass regelmäßig ein medizinisches Gutachten zur Fahrtauglichkeit eingereicht werden muss – zum Beispiel alle drei Jahre (Kosten: in meinem Fall rund 300 Euro)

Auf dem Bild ist das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu sehen und darunter arbeiten drei Männer an dem Fahrzeug.

2. Fahrzeugtechnisches Gutachten & Fahrstunden vorab

  • Einen Termin mit einer Fahrschule, die Erfahrung auf dem Gebiet behindertengerechtes Fahren aufweisen kann, vereinbaren.
  • Anschließend Fahrstunden absolvieren – bei mir waren es fünf Fahrstunden (Kosten: ca. 1.000 Euro), in denen ich mich mit dem Handgasbremssystem vertraut gemacht habe.

Das fahrzeugtechnische Gutachten (Kosten: ca. 400 Euro – z. B. beim TÜV) ist eigentlich eine kleine Prüfung.

  • Nach den absolvierten Fahrstunden fährt ein*e Gutachter*in mit und bescheinigt anschließend, dass man mit dem ganzen System (in meinem Fall das Handgasbremssystem) auch zurechtkommt.
  • Der bestehende Führerschein wird abgegeben – ein neuer Führerschein wird ausgestellt (Kosten: 100 Euro). Von nun an darfst du nur noch mit dem umgebauten Fahrzeug fahren.
Auf dem Bild ist das Fahrzeug mit einer Rampe für den Rollstuhl zu sehen.

3. Kosten, Kostenträger & Fahrzeugumbau

Jetzt wird‘s konkret: Du nimmst mit unterschiedlichen Betrieben, die Fahrzeuge behindertengerecht umbauen, Kontakt auf. Grundlage für diese Betriebe ist das fahrzeugtechnische Gutachten – damit wird klar, was zu tun ist und im umgebauten Fahrzeug enthalten sein muss.

Am besten mindestens zwei Angebote von unterschiedlichen Umbau-Betrieben einholen, die du dem infrage kommenden Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung oder Arbeitsamt) vorlegst.

Die Kosten für einen Umbau werden – wie in meinem Fall – vom Kostenträger übernommen, wenn

  • die Voraussetzungen wie unter Punkt 1. und 2. beschrieben, vorliegen,
  • die*der Betroffene versicherungspflichtig beschäftigt und sie*er auf ein Fahrzeug angewiesen ist, weil ihre*seine Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann,
  • das Fahrzeug, das umgebaut werden soll, nicht älter als fünf Jahre ist und im Wert bei mehr als der Hälfte des Listenverkaufspreises liegt. Trifft das nicht zu, muss ein entsprechendes Fahrzeug angeschafft werden – auch hierzu kann der Kostenträger unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss gewähren.

Der Kostenträger überprüft die Sachlage und entscheidet, ob der Umbau übernommen wird oder nicht. Sobald die Zusage des Kostenträgers vorliegt, kannst du einen Kostenvoranschlag für den Fahrzeugumbau einholen und beim Kostenträger einreichen. Ist auch das Angebot bestätigt, kann der Umbau in Auftrag gegeben werden. Ist der Umbau abgeschlossen, kann die Rechnung (in Höhe des Kostenvoranschlags) beim Kostenträger eingereicht werden.

Auf diesem Bild ist Ricky mit einer weiteren männlichen Person vor einem Fahrzeug zu sehen, beide zeigen einen Daumen nach oben.

4. Jetzt kann's mit dem Umbau losgehen!

Wie du dir denken kannst, braucht es für all diese Schritte vor allem zwei Dinge: Zeit und Geduld. Von der Vorstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde bis zur Fertigstellung von meinem Bus und der Übernahme der Rechnungen vom Kostenträger sind eineinhalb Jahre vergangen. Aber lass dich nicht entmutigen! Ich bin sehr happy mit meinem umgebauten Fahrzeug und der Aufwand, der dahintersteckt, hat sich in jedem Fall gelohnt.