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Lässt sich der Lebensunterhalt nicht mehr decken, etwa weil die Erwerbsminderungsrente nicht gewährt wird oder die gewährte Rente, das Krankengeld oder das Arbeitslosengeld zu niedrig sind, bleibt die Möglichkeit, Grundsicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

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Die Grundsicherung übernimmt Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat und die Bedürfnisse des täglichen Lebens in Form eines pauschalen Regelbetrages. Anfallende Kosten für Wohnung und Heizung werden bis zu einer Angemessenheitsgrenze übernommen.

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)

Diese Form der Grundsicherung folgt nach Ablauf des Arbeitslosengeldes, dessen Höhe und Dauer der Auszahlung sich nach der Anzahl der gearbeiteten Jahre und der Höhe des letzten Gehaltes bemisst.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende bietet sowohl Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt als auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Um einen Anspruch auf diese Form der Grundsicherung zu haben, müssen Sie zum einen erwerbsfähig sein, d. h. mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Zum anderen müssen Sie nachweisen, dass Sie hilfebedürftig sind, d. h., dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und über die Agentur für Arbeit.

Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung („Sozialhilfe“)

Auch im Alter oder bei voller Erwerbsminderung haben Sie einen Anspruch auf eine Grundsicherung. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Sozialhilfe. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen des Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, zu sichern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hier empfiehlt sich besonders die interaktive Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

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