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Beruf, Familie und die MS unter einen Hut zu bringen, ist eine echte Herausforderung. Insbesondere wenn Reha- oder Klinikaufenthalte anstehen, fragen sich viele Eltern, wie ihre Kinder in dieser Zeit betreut  werden können. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle, die hier Abhilfe schaffen sollen.

MS und ich: Ein trägt einen Korb Wäsche

Kinderbetreuung während einer Reha-Maßnahme

Wenn Sie Kinder versorgen und an einer notwendigen medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen müssen, gibt es auch bei Multipler Sklerose Hilfe für Betroffene. Sie haben Anspruch auf Kinderbetreuungskosten als ergänzende finanzielle Leistung zu den Reha-Maßnahmen.

Der für Sie zuständige Reha-Träger bzw. die Rentenversicherung übernimmt:

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  • Die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Voraussetzungen hierfür sind ähnlich wie die der Krankenkassen,

  • die Kosten für die Mitnahme eines Kindes an den Kur- bzw. Reha-Ort und dessen dortige Unterkunft und Verpflegung ODER

  • einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung im eigenen Haus, wenn dies unvermeidbar ist.

Ist die Versorgung der Kinder und die Betreuung des Haushalts aufgrund Ihrer Erkrankung oder eines Kuraufenthalts etc. dennoch nicht möglich, ist das Jugendamt für Sie die entsprechende Anlaufstelle. Hier können Sie den Antrag auf ambulante Familienpflege in sogenannten Notsituationen stellen. ALLERDINGS erst, wenn Ihr Antrag auf Bewilligung einer Haushaltshilfe von der Krankenkasse abgelehnt wurde!

Haushaltshilfe während eines Klinikaufenthaltes oder einer Reha-Maßnahme

Auch eine Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe ist möglich. Dabei kann es sich um eine fremde oder verwandte Person handeln, die für den benötigten Zeitraum bei Menschen mit Multipler Sklerose bei der Hausarbeit hilft. Der Aufgabenbereich umfasst dann z. B. das Kochen, den Einkauf oder auch die Kinderbetreuung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Kinder unter 12 Jahren (bei einigen Kassen auch unter 14 Jahren) zu Hause zu versorgen sind bzw. keine andere Person im Haus die anfallenden Aufgaben erledigen kann.

Den Antrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Hier können Sie auch im persönlichen Gespräch in Erfahrung bringen, in welchem konkreten Umfang die Kosten der Haushaltshilfe übernommen werden.

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