Der Führerschein gibt Ihnen nicht nur Unabhängigkeit und Mobilität. Einige Berufe erfordern sogar den Führerschein, sei es, um Kunden zu besuchen, Waren zu transportieren oder um zur Arbeit zu gelangen. Es gibt zunächst keinen Grund, die Verkehrstauglichkeit bei MS infrage zu stellen. Entscheidend für das Autofahren ist einzig die Art und Schwere der Beeinträchtigungen.
Verkehrstauglich – ja oder nein?
Einige Symptome der MS wie Sehbehinderungen, Spastiken oder Lähmungen können die Teilnahme am Straßenverkehr gefährden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie am Straßenverkehr teilnehmen sollten bzw. dürfen, können Sie sich an einen Verkehrsmediziner wenden. Er kann ihre Fahrtüchtigkeit prüfen und Ihnen eine medizinische Bescheinigung über Ihre Fahrtauglichkeit ausstellen. Damit ist auch die Anmeldung zur Führerscheinprüfung möglich.
Begutachtungsstellen für Fahreignung geordnet nach Postleitzahlen finden Sie auf den Webseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de. Die Kosten für eine solche Untersuchung sind ab 150 Euro einzuschätzen.
In bestimmten Fällen kann durch technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug die Verkehrssicherheit bei einer Beeinträchtigung wieder verbessert werden. Wenn Sie beispielsweise unter einem starken Zittern leiden (Tremor), können Sie von einem Lenkraddreizack profitieren. Bei Bewegungseinschränkungen können Außenkameras hilfreich sein.
Sofern Sie ein Fahrzeug zum Erreichen Ihres Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Tätigkeit benötigen, kann dies nach den Regeln der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gefördert werden. Hier ist genau definiert, welche Leistungen bezuschusst werden.
Dabei gibt es zum Erwerb des Fahrzeugs und zur Erlangung des Führerscheins eine einkommensabhängige Förderung und zusätzlich eine einkommensunabhängige Förderung für behinderungsbedingte technische Einbauten.
Individuelle Auskünfte erhalten Sie über die jeweils zuständige Sozialversicherung beim Thema MS und Führerschein: Rentenversicherung, Unfallversicherung, Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit.
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