Die Pflegeversicherung ist neben der Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung. Versicherungspflicht besteht dabei sowohl für gesetzlich wie privat Krankenversicherte.
Wenn Sie noch jung sind, gehört dieses Kapitel vermutlich nicht zu den Themen, für die Sie großes Interesse aufbringen. Das Thema Pflege wird meist auch erst dann akut, wenn die MS-Erkrankung seit vielen Jahren besteht und die Beeinträchtigungen zunehmen, wie es z. B. im sekundär-progredienten Verlauf der Fall ist.
Möglicherweise nehmen Sie aber auch schon jetzt gelegentlich die Hilfe einer nahestehenden Person in Anspruch. Dann ist es für Sie interessant zu erfahren, welche Möglichkeiten und Ansprüche Sie heute und in Zukunft auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung haben.
Die Leistungen der Pflegeversicherung – auch bei MS
Die Pflegeversicherung deckt Leistungen rund um die häusliche und stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes ab. Aber auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind Teil der Leistungen.
Das bedeutet: Auch wenn noch lange nicht das Thema „stationäre Pflege“ im Raum steht, gibt es viele Einzelleistungen, die Sie oder ein pflegender Angehöriger in Anspruch nehmen können.
Anspruch auf Beratung
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob überhaupt und wenn ja, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie bei MS beantragen möchten, lassen Sie sich beraten. Denn: Sie haben Anspruch auf eine frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberater der Pflegekasse. Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Stellung Ihres Antrags auf Leistungen einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an. Darüber hinaus benennt die Pflegekasse einen Pflegeberater, der persönlich für Sie zuständig ist.
Gut ist es natürlich, wenn Pflegekräfte sich mit den besonderen Anforderungen der MS-Erkrankung auskennen. Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) bietet auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis von Pflegediensten an, die die Auszeichnung „DMSG-geprüfter Pflegedienst“ erhalten haben. Erkundigen Sie sich daher möglichst auch bei der DMSG.
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Quelle(n):
DMSG Pflegedienste (besucht 11/19)