Die Krankenkassen haben in unserem Versicherungssystem in Deutschland einen hohen Stellenwert. Die Krankenversicherungen sind nicht nur Kostenträger für ärztliche Behandlungen und Arzneimittel. Auch die Kostenübernahme von Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege oder einer Haushaltshilfe stehen im Leistungskatalog.
Gesetzliche und private Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Ihre Arzneimittel, wenn sie für die entsprechende Indikation zugelassen sind. Dies gilt auch für anerkannte Heilmittel bei MS, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Bestimmte psychotherapeutische Behandlungen durch einen Psychotherapeuten (mit Kassenzulassung) werden ebenfalls übernommen, wenn bei Ihnen psychische Störungen mit Krankheitswert vorliegen.
Sind Sie über eine private Krankenversicherung abgesichert, können Sie individuell mit Ihrer Krankenkasse abklären, welche Kosten bei Multipler Sklerose die Krankenversicherung übernehmen soll. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie individuell vereinbaren. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren eigenen Bedarf in diesem Fall vorab gründlich überlegen. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Zusätzliche Leistungen können Sie hier nach Bedarf verhandeln und miteinbeziehen.
Leistung: Hilfsmittelversorgung
Hilfsmittel sind ärztlich verordnet und sollen den Erfolg einer Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern bzw. ausgleichen. Hierzu zählen beispielsweise Gehhilfen, Rollstühle oder Bade-/Duschhilfen. Die Hilfsmittel, die verordnet werden dürfen, sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt.
Leistung: Heilmittelversorgung
Heilmittel sind ärztlich verordnete Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern sollen, also beispielsweise die Physiotherapie oder Ergotherapie. Im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses können Sie nachlesen, welche Heilmittel bzw. Behandlungen bei bestimmten Indikationen in welcher Anzahl verordnet werden dürfen. Zusätzliche Verordnungen sind grundsätzlich möglich, erfordern aber eine besondere Begründung mit einer prognostischen Einschätzung Ihres Arztes.
Leistung: häusliche Krankenpflege
Zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (z. B. bei einem Schub) kann die häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden. In der Regel sind damit Grund- und Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung gemeint. Ihr Anspruch beträgt bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.
Leistung: Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse sogar die Kosten für eine Haushaltshilfe. Informationen hierzu erhalten Sie über Ihre Krankenkasse.
Zuzahlungsbefreiung
Bei vielen Leistungen der gesetzlichen und auch privaten Krankenkassen ist eine Zuzahlung des Patienten fällig. Hier gibt es allerdings „Belastungsgrenzen", die für Menschen mit einer chronischen Erkrankung niedriger sind. Als Mensch mit einer chronischen Erkrankung wie MS müssen Sie nicht mehr als ein Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten.
Informationen darüber, wie Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen und was Sie dafür tun müssen, erhalten Sie über Ihre Krankenkassen.
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Quelle(n):
GKV - Spitzenverband (besucht 11/19)
AOK - Die Gesundheitskasse (besucht 11/19)