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Ziel des Schwerbehindertenrechtes ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie gleichberechtigt am allgemeinen Leben teilnehmen können. Erreicht wird dies durch verschiedene Rechte, Erleichterungen oder Vergünstigungen für behinderte Menschen. Diese sind an einen bestimmten „Grad der Behinderung“ (GdB), eine „Gleichstellung“ oder ein entsprechendes „Merkzeichen“ geknüpft und werden im Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

„Ich bin doch nicht behindert!“ werden Sie jetzt vielleicht sagen. Der Begriff Behinderung“ wird jedoch vom Gesetzgeber viel weiter gefasst, als allgemein bekannt ist:

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (§2 (1), Neuntes Buch, Sozialgesetzbuch)

Der Schwerbehindertenausweis bei MS dient somit lediglich als Nachweis, dass Sie durch Ihre Erkrankung bestimmte Nachteile in Bezug auf Ihre „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ erfahren. Sinn und Zweck eines Schwerbehindertenausweises ist es daher auch, Ihnen sogenannte „Nachteilsausgleiche“ in verschiedenen Lebensbereichen zuzugestehen.

MS und ich: Ein Gehbehindertensymbol auf einem Parkplatz

Antragstellung beim Versorgungsamt

Sie können den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis beim für Sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Adresse erfahren Sie z. B. über das Bürgeramt/Bürgerbüro Ihrer Stadt.

Grad der Behinderung (GdB)“ bedeutet ...

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ärztliche Gutachter einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 feststellen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, bei einem geringeren GdB (mindestens aber 30) einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Gleichstellung wird aber nur bewilligt, wenn sie zur Erlangung oder zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes notwendig ist. Bei diesen Werten handelt es sich übrigens nicht um Prozentzahlen! Es ist daher nicht richtig, von einem GdB von z. B. 30 Prozent zu sprechen.

Die Einstufung in einen GdB wird auf Antrag von ärztlichen Gutachtern vorgenommen. Bei MS richtet sich der GdB laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen "... vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen."

Der Schwerbehinderten-Ausweis bietet einige Vorteile

MS und ich: Icon Checkliste

Folgende Hilfen bzw. Nachteilsausgleiche können für Sie möglicherweise durch einen Schwerbehindertenausweis bei MS infrage kommen:

  • Ermäßigung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  • Fahrdienste

  • Kraftfahrzeughilfe

  • Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

  • Besondere Parkerlaubnis

  • Befreiung von Rundfunkgebühren

  • Besonderer Kündigungsschutz

  • Zusatzurlaub

  • Besondere Einstellungs-/Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, Steuerfreibeträge sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht

  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung

Merkzeichen geben Auskunft über Art der Behinderung

Merkzeichen sind Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie sollen die Art der Behinderung sowie die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen kennzeichnen. So bedeutet z. B. das Merkzeichen „G“, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist. Um diesen Nachteil auszugleichen, darf er beispielsweise vergünstigt oder kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Einige Beispiele für Merkzeichen:

G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
RF = Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunk - Beitragspflicht
H = Hilflosigkeit
Bl = Blindheit
Gl = Gehörlosigkeit

Mehr Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Nachteilsausgleichen finden Sie auf den Webseiten des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales – Einfach teilhaben.

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Quelle(n):

§2(1), Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
VdK - Grad der Behinderung (besucht 11/19)
betanet - Multiple Sklerose (besucht 11/19)